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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaWieviel Sicherheit erträgt eine einsatzbereite Feuerwehrß25 Beiträge
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern578337
Datum26.08.2009 11:31      MSG-Nr: [ 578337 ]23261 x gelesen

Geschrieben von Dietmar ReimerZu wenige Vorschriften sind doch nicht unser Problem, wohl eher Bedenkenträger und die Tatsache, dass viele FA heute besser mit dem Computer umgehen können, als mit tragbaren Leitern oder Werkzeug...

Was jetzt die berufliche und schulische Vorbildung kausal mit "Sicherheitsbewusstsein" wie von Jo umrissen zu tun hat, erschließt sich mir jetzt nicht auf den ersten Blick.

Von zu wenig Vorschriften habe ich nicht geschrieben, sondern von nicht angepassten...Oder kannst du mir aus dem Stegreif sagen, welche staatliche Arbeitsschutzvorschriften denn auch für die FF gelten? (Zur Beruhigung: Selbst mancher UV-Träger kann das nicht...).

Und wenn ich dann halt einerseits den Kommandanten etwas erzähle von "ihr müsst Gefährdungsbeurteilungen machen und ihr seid selbstverantwortlich für die Arbeitssicherheit bei euch", dann die Jungs damit aber alleine lasse und nicht weiter qualifziere oder keine Handreichungen gebe, kommt es schnell zu Verhalten, wie Jo es schön (wenn auch etwas überzeichnet ;-) dargestellt hat: CYA --> und da kommt es dann zum Widerspruch zwischen Einsatzfähigkeit und Arbeitssicherheit.

Um etwas weiter auszuholen (wenngleich das eher auf die Feuerwehren gemünzt ist, die gerade im "Umbruch" sind hinsichtlich sicherheitlicher Betreuung), zitiere ich mal kurz aus meiner B.Sc.-Thesis:

Geschrieben von ---mir---
Hier offenbart sich ein Konflikt zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Im Rahmen der Liberalisierung des Arbeitsschutzes werden den Leitern der (Freiwilligen) Feuerwehren zunehmende Verantwortlichkeiten aufgebürdet und mehr „Freiraum“ bei entsprechenden Entscheidungen gelassen. Im Gegensatz zu Unternehmern aus der Wirtschaft jedoch stehen den Leitern der Feuerwehren i.d.R. nicht die Experten (FASi, Betriebsarzt, diverse Beauftragte) zur Seite, auf deren Beratung und Unterstützung sie bei Bedarf zurückgreifen können müssten. Dadurch entwickelt sich aus dem „Freiraum“, der eigentlich individualisierte Lösungen schaffen soll, oftmals ein „Vakuum“ als regelungsfreier Raum, da der Leiter der Feuerwehr nicht dazu qualifiziert wird, entsprechende Regelungen zu erlassen bzw. umzusetzen.
Hier sind die Unfallversicherungsträger als Rechtsetzer gefordert, entweder ein spezialisiertes und detailiertes Regelwerk zur Erläuterung der übergeordneten Anforderungen zu erlassen oder, falls dies nicht durchsetzbar ist, die Leiter der Feuerwehren entsprechend zu qualifizieren. Vorbild könnten hierzu an das Unternehmermodell nach BGV A 6 angelehnte Informations-, Motivations- und Fortbildungsmaßnahmen sein, gekoppelt mit der Möglichkeit einer fachlichen Beratung bei Bedarf, z.B. durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter des zuständigen Unfallversicherungsträgers (i.S. eines Überbetrieblichen Dienstes).


Nur um mal einen Vorschlag zur Problemlösung einzubringen...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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