Geschrieben von Jochen Petzinger Da das aber an so vielen Häuser prangt hoffe ich hier auf Hinweise...
Hallo,
ich denke es stellt sich die Frage, ob für diese Verwendung überhaupt Markenschutz besteht. Eingetragen ist die Marke beim DPMA unter 979 840 nämlich nur für:
Auszug Markenregister Kerzen; Glocken, insbesondere Tischglocken, Kassetten; Handwerkzeuge; Messerschmiedewaren; optische Wäge-, Meß-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; meteorologische Instrumente, insbesondere Thermometer, Barometer und Hygrometer sowie hieraus bestehende Wetterstationen; Edelmetalle und deren Legierungen sowie Gegenstände aus Edelmetall oder damit plattiert, nämlich Abzeichen zum Anstecken oder Annähen, Medaillen, Plaketten, Ringe, Manschettenknöpfe, Krawattennadeln, Halsketten, Anhänger, insbesondere Armanhänger, Schlüsselanhänger, Broschen; Juwelierwaren, Uhren und andere Zeitmeßinstrumente; Papier, Pappe (Karton); Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Broschüren, Kalender, Bildkarten, Plakate, Vordrucke und Drucksachen, Urkundenvordrucke, Sammel- und Arbeitsmappen, Kunstmappen; Bilder in Siebdruck oder Ätzung; Photographien; Schreibwaren, Büroartikel, nämlich Filzschreiber, Kugelschreiber, Bleistifte; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Spielkarten, Drucklettern, Druckstöcke, Matern, Stempel; Briefverschlußmarken, Kontrollmarken, Papierfähnchen und Flaggenketten aus Papier, Kunststoff oder Textilgewebe; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, nämlich Brieftaschen, Taschen, Geldbörsen, Urkundenmappen; Schlüsselleisten und -bretter, Rahmen für Urkunden; Figuren, Wand- und Reliefplatten aus unedlem Metall, Wachs, Holz oder Kunststoff; Abzeichen für Helme, Mützen, Hemden, T-Shirts, Röcke, Anoraks, Anhänger, insbesondere Schlüsselanhänger, Wimpel und Fahnen, Spruch- und Spannbänder, Band- und Kranzschleifen, Ordensschnallen, Namensschilder, Klebeplaketten als Schmuck und als Auto- und Fahrradschilder, sämtliche aus unedlem Metall, Metallemaille, Kunststoff, Textilmaterial oder Papier, vorgenannte Waren auch als Fest- oder Vereinsabzeichen, Anstecknadeln oder -plaketten oder Etiketten; kleine Haus- und Küchengeräte sowie tragbare Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert), Glaswaren, Porzellan und Steingut, nämlich Teller, Schalen, Tabletts, Trinkgefäße, Pokale, Glas- und Keramikmalerei; Bekleidungsstücke, ausgenommen Stiefel, Schuhe und Hausschuhe; Spiele, Spielzeuge, Bausätze und Bausatzteile für Spielzeuge, Planspielsortimente, Luftballons für Kinder; Raucherartikel, nämlich Aschenbecher und Feuerzeuge (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Streichhölzer
Aber es gibt hier im Forum sicher Mitleser die das beantworten können.
Schönen Gruß
Andreas
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Man kann eine Sache auch 35 Jahre lang schlecht machen... - Kurt Tucholsky
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