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Drehleiter mit Korb
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Rettungsdienst
Hilfsorganisation
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnterstützung des Rettungsdienstes bei übergewichtigen Personen3 Beiträge
AutorAlex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern578476
Datum26.08.2009 20:26      MSG-Nr: [ 578476 ]2307 x gelesen

Regelung bei uns:
Tragehilfen der Feuerwehren soll nur angefordert werden, wenn Ausrüstung/Gerät der Feuerwehr zur Durchführung des Einsatzes erforderlich ist.
Alle weiteren Anforderungen (also die üblichen "zwei Mann zum mithinlangen") nur dann, wenn auf örtlicher Ebene ausdrücklich Kostenfreiheit vereinbart wurde.
Bei Einsätzen, die zur Menschenrettung zwingend und sofort ein Gerät der Feuerwehr (z.B. Schleifkorbtrage, DLK, o.ä.) erfordern, wird über die Rechnung nicht diskutiert, dies müsste eigentlich nach BayFwG sogar kostenfrei sein (Hier bin ich aber nicht ganz sicher, ob sowas da mit reinfällt).

Bei nichtdringlichen Anforderungen (z.B. KTP): Kostenklärung mit dem Durchführenden des RD (sprich bei uns Führer vom Dienst/Rettungsdienstleiter o.ä.), da die Rechnung wohl erstmal an die durchführende HiOrg gehen könnte ... wo sich die dann bei Krankenkasse o.ä. das Geld widerholt, kann mir dann wiederum egal sein.


Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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 26.08.2009 16:24 Bern7d L7., Emden
 26.08.2009 20:26 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 26.08.2009 22:53 Jan 7O., Trennewurth

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