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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | elektrische ortsveränderliche Verbraucher -> Prüfung | 15 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 580110 | ||
Datum | 02.09.2009 10:36 MSG-Nr: [ 580110 ] | 8367 x gelesen | ||
Hallo, es geht um die ortsveränderlichen elektrischen Betrisbmittel, die sich so im und um das Gerätehaus befinden. z.B. Kaffeemaschine, Radio, Kühlschrank etc. ich habe jetzt folgende Unterlagen durchgearbeitet: GUV - I 8524 GUV - V A3 http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=535736 http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=373899 Richtig schlau bin ich leider immer noch nicht. Folgende Fragen hab ich dazu: Geht aus der GUV I 8524 hervor, dass diese Geräte mitgeprüft werden müssen? Woraus interpretiert ihr das? Wer prüft das bei Euch? Ihr selber, die Stadt, ein Unternehmer? Ist eine Prüfung der Einsatzgeräteschaften z.B. Tauchpumpe etc. ausreichend? Danke für Eure Rückinfo. Gruß Michael Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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