DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Wie in der freien Wirtschaft, in jedem Betrieb, auch wenn es nicht jeder so macht, auch:
Werden durch Mitarbeiter des Unternehmers (Feuerwehrangehörige der Stadt/Gemeinde) Elektrogeräte, wie z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Rundfunkgeräte, Kühlschränke, die allseits beliebte Mehrfachsteckdose :-)) usw., in den Betrieb (Feuerwehr) eingebracht und dieser Sachverhalt durch die Führung geduldet, so werden sie automatisch Bestandteil der elektrischen Anlage und müssen entsprechend DIN VDE, BGV A3 und den Sicherheitshinweisen der Hersteller errichtet, betrieben, gewartet, instand gehalten und geprüft werden.
Gemäß § 5 BGV A3 (sowie der Durchführungsanweisung (DA zu §5) sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel alle sechs Monate unter Verwendung geeigneter Messgeräte auf ihren einwandfreien Zustand hin zu prüfen. Beträgt die Fehlerquote <2%, so kann z.B.die Prüffrist für die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel in Büroräumen auf maximal 2 Jahre ausgedehnt werden.
Bei uns wurden die Wiederholungsprüfungen in der Vergangenheit von einem Feuerwehrangehörigen, gleichzeitig Elektrofachkraft, mit Meß-/Prüfgeräten gem. VDE 0701/0702 durchgeführt, zwischenzeitlich durch den Elektriker des Bauhofs und mittlerweile von einer externen Firma.
Achtung: Auch nach Reparatur muss geprüft werden (VDE 0701), auch die ortsfeste elektrische Anlage muss regelmäßig geprüft werden (VDE 0105)
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