Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | elektrische ortsveränderliche Verbraucher -> Prüfung | 15 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 580282 |
Datum | 02.09.2009 23:37 MSG-Nr: [ 580282 ] | 5411 x gelesen |
Hallo!
Geschrieben von Tim BlankWerden durch Mitarbeiter des Unternehmers (Feuerwehrangehörige der Stadt/Gemeinde) Elektrogeräte, wie z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Rundfunkgeräte, Kühlschränke, die allseits beliebte Mehrfachsteckdose :-)) usw., in den Betrieb (Feuerwehr) eingebracht
Interessanter ist es doch eigentlich, wenn dienstlich gestellte Elektrogeräte zu dienstlichen Zwecken im privaten Umfeld genutzt werden (konkret: der Heimzusatz des Meldeempfängers).
Ist der nun prüfpflichtig oder nicht?
und wenn ja: was ist mit der Mehrfachsteckdose, an die er wohl in den meistne Fällen angeschlossen ist?
Gruß,
Henning
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