Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ein Feuerwehrmann Politische Werbung machen ? | 47 Beiträge |
Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 580663 |
Datum | 05.09.2009 13:55 MSG-Nr: [ 580663 ] | 11821 x gelesen |
Infos: | 11.09.09 Wahlwerbung (Plakat) mit Feuerwehrmann
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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Geschrieben von = anonym = anonymAllerdings finde ich im FSHG (es handelt sich um NRW) kein Verbot und wüsste auch sonst nicht, wo man noch suchen könnte.
Da wird man auch nichts finden. Da gibt es nichts. Wenn überhaupt stellt sich die Frage nach den Ethischen und Moralischen Gesichtspunkten. Ähnlich wie bei unserer Gesundheitsministerin, die durfte auch ihren Dienstwagen mit nach Spanien nehmen, aber musste das sein ? Genau so sehe ich das in diesem fall auch. Verboten ist es nicht, es sei den die Gemeinde hat es in einer gesonderten Dienstanweisung etc. geregelt, aber ob es sein muss - das dürfte die Frage sein.
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