Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ein Feuerwehrmann Politische Werbung machen ? | 47 Beiträge |
Autor | Maik8 Z.8, Burgenlankreis / Sachsen- Anhalt | 580733 |
Datum | 05.09.2009 22:37 MSG-Nr: [ 580733 ] | 10893 x gelesen |
Infos: | 11.09.09 Wahlwerbung (Plakat) mit Feuerwehrmann
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
beim Wehrleiter zumindest ist das ganz eindeutig...
Wehrleiter sind Ehrenbeamte: im §33 Beamtenstatusgesetz steht eindeutig drin:
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. [...]
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. [...]
Außerdem darfst du ja nur deine Uniform zu Diestzwecken anziehen und nicht einfach wenn es dir in Sinn kommt so nach dem Motto: "Heute geh ich mal in Uniform einkaufen".
Und wenn du in Uniform auf einem Wahlplakat stehst dann drückst du ja sinngemäß aus, dass die FF die und die Partei wählt, was ja aber in aller Regel nicht so ist.
meine Meinung
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