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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen? | 12 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 581238 | ||
Datum | 07.09.2009 20:37 MSG-Nr: [ 581238 ] | 5060 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Josef Mäschle Mir kommt es etwas unkonventionell vor, dass die Feuerwehr hier gemäß der Angaben quasi als Exekutivorgan eingesetzt wurde. Gibt es dazu weitere Informationen? Ich gehe erstmal davon aus, dass hier der Oberbürgermeister als Genehmigungs- oder Ordnungsbehörde gehandelt hat und die Feuerwehr einfach nur als der ständig griffbereite "Handwerker" der Behörde mit der Umsetzung beauftragt wurde. Also nichts ungewöhnliches, nur in der Berichterstattung etwas unschön formuliert. Gruß, Henning | ||||
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