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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen?12 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz581244
Datum07.09.2009 20:53      MSG-Nr: [ 581244 ]4875 x gelesen

Geschrieben von Henning KochIch gehe erstmal davon aus, dass hier der Oberbürgermeister als Genehmigungs- oder Ordnungsbehörde gehandelt hat und die Feuerwehr einfach nur als der ständig griffbereite "Handwerker" der Behörde mit der Umsetzung beauftragt wurde.

Alternativ hätte "Der Oberbürgermeister" es ja persönlich, oder durch einen anderen Teil seiner stadtverwaltung (etwa Ordnungsamt) machen können. Eventuell auch die Polizei um Amtshilfe ersuchen.

Allerdings ist die Feuerwehr ja auch "Der Oberbürgermeister"



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 07.09.2009 19:03 Jose7f M7., Bad Urach
 07.09.2009 20:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.09.2009 20:53 ., Westerwald
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 07.09.2009 21:45 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 07.09.2009 21:50 ., Westerwald
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 07.09.2009 22:05 Jose7f M7., Bad Urach
 07.09.2009 22:16 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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