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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen? | 12 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 581267 | ||
Datum | 07.09.2009 21:50 MSG-Nr: [ 581267 ] | 4553 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Roleff Wenn ja haben die ggfs. den Status einer Sonderordnungsbehörde, Für die Fachkundigen des Verwaltungsrechtes die Frage: Spielt das tatsächlich eine Rolle? Die Genehmigung für diese Veranstaltung hat erteilt: "Der Oberbürgermeister". Was ist die Feuerwehr der Stadt? "Der Oberbürgermeister". Der Oberbürgermeister hätte auch höchstpersönlich sperren können. (Genau wie er auch höchstpersönlich alle Feuerwehraufgaben erfüllen könnte um seinem Auftrag gerecht zu werden. WEil er das aber nicht kann, unterhält er sich eine Feuerwehr die seine aufgaben in diesem Bereich wahrnimmt) | ||||
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