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Berufsfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen?12 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz581267
Datum07.09.2009 21:50      MSG-Nr: [ 581267 ]4553 x gelesen

Geschrieben von Michael RoleffWenn ja haben die ggfs. den Status einer Sonderordnungsbehörde,
bzw. wurde der BF Aufgaben als Ordnungsbehörde übertragen ?


Für die Fachkundigen des Verwaltungsrechtes die Frage:

Spielt das tatsächlich eine Rolle?
Die Genehmigung für diese Veranstaltung hat erteilt: "Der Oberbürgermeister".
Was ist die Feuerwehr der Stadt? "Der Oberbürgermeister".

Der Oberbürgermeister hätte auch höchstpersönlich sperren können.
(Genau wie er auch höchstpersönlich alle Feuerwehraufgaben erfüllen könnte um seinem Auftrag gerecht zu werden. WEil er das aber nicht kann, unterhält er sich eine Feuerwehr die seine aufgaben in diesem Bereich wahrnimmt)



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 07.09.2009 19:03 Jose7f M7., Bad Urach
 07.09.2009 20:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.09.2009 20:53 ., Westerwald
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