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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen? | 12 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 581282 | ||
Datum | 07.09.2009 22:16 MSG-Nr: [ 581282 ] | 4350 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt BTW: Gibt's hier eigentlich einen Anti-Plenk-Beauftragten? Ich wäre da eher für ein Fragezeichen-Limit. Ansonsten bin ich der Meinung, dass es aus rechtlicher Sicht herzlich egal ist ob der OB nun seine BF, seine FF, sein Tiefbauamt, den Schreinermeister Müller oder das THW damit beauftragt, die Sperrung der Ausstellung durchzuführen. | ||||
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