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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen? | 12 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 581283 | ||
Datum | 07.09.2009 22:20 MSG-Nr: [ 581283 ] | 4473 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Mir kommt es etwas unkonventionell vor, dass die Feuerwehr hier gemäß der Angaben quasi als Exekutivorgan eingesetzt wurde. Gibt es dazu weitere Informationen? Meines Wissens hat der Bürgermeister als "Hausherr" für das Messegelände die Verhüllung mit der Decke "vollzogen" und anschließend wohl die BF zur Versperrung des Ausstellungsraumes mit den betreffenden Exponaten (mal war von einem "Bretterverschlag" die Rede, mal von Bauzaun) beauftragt. Auf der Website der Ausburger Allgemeinen gibts eine Vielzahl an Berichten dazu, unter anderem diesen hier oder diesen. Von einer Beteiligung der Feuerwehr ist dort allerdings nichts zu lesen. Grüße Magnus | ||||
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