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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen?12 Beiträge
AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland581307
Datum08.09.2009 08:43      MSG-Nr: [ 581307 ]4165 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Henning KochAnsonsten bin ich der Meinung, dass es aus rechtlicher Sicht herzlich egal ist ob der OB nun seine BF, seine FF, sein Tiefbauamt, den Schreinermeister Müller oder das THW damit beauftragt, die Sperrung der Ausstellung durchzuführen. gut, mag aus rechtlicher Sicht ok, sein, aber ist das eine richtige Feuerwehraufgabe?
Sorry, aber das ist meiner Meinung nach keine Aufgabe einer Feuerwehr (gab ja dazu schon Diskussionen im Forum) oder?


Viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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