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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Versperrte Strassen/Wege | 12 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 582755 | ||
Datum | 16.09.2009 12:32 MSG-Nr: [ 582755 ] | 3095 x gelesen | ||
Wenn auf der einen Seite ein Transporter bzw. teilweise auch mal n LKW steht und auf der anderen Seite ein Auto dann ist das schon problematisch - wer hat nun zum Verengen der Straße geführt - auch wenn auf der anderen Seite ein Parkplatz war hätte der PKW vllt. nicht mehr Parken können/sollen/dürfen weil die min. Fahrbahnbreite unterschritten wird. Polizei kann keinen dafür "bestrafen!. Wir hatten den Fall das in einer kleinen Straße bei uns immer einer meinte ein Slalom bauen zu müssen, damit die Autos da nicht so schnell durchfahren können (Feuerwehr musste da zum Glück nie durch, aber bei Fahrerschulungen sind wir da So morgens gern mal vorbei gefahren... mit nem Unimok richtig gut.... Aussage der Polizei bei Nachfrage der !Bürger! wegen diesem Helden: Er darf da parken - kein Parkverbot. Und da nicht klar wäre wer zuerst dastand - sprich rechts oder links - kann kein Strafzettel verteilt werden. Blieb also so... | ||||
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