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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Pflichten eines Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen | 16 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 582827 | ||
Datum | 16.09.2009 20:14 MSG-Nr: [ 582827 ] | 5262 x gelesen | ||
Hi, einfacher Grundsatz: Je weiter unten man sich in der Gesetzeshierarchie bewegt, desto mehr Pflichten findet man sich :) Die meisten Pflichten wirst Du in Deiner Ortssatzung finden. Da finden sich in der Regel Aussagen zur Übungs- und allgemeinen Dienstpflicht, Umgang mit pers. Schutzausrüstung etc etc. Dazu empfiehlt sich die Lektüre von DV2 und Dv7. Wenn Ihr Taucher habt bspw. auch die DV8. Da dürften die meisten Ausbildungs"pflichten" zu finden sein. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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