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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerwehr und Steuern | 13 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582902 | |||
Datum | 17.09.2009 08:48 MSG-Nr: [ 582902 ] | 5123 x gelesen | |||
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StZ: Hätte sie es klüger angestellt, verlautet aus dem Rathaus, wären gar keine Steuern angefallen. Anstelle einer Ortsabteilung seien heute alle drei die Festveranstalter, so dass die Einnahmen unter der Freigrenze blieben. Hä? Kann mir das einer Erklären? Egal wie, Veranstalter bleibt doch letztenlich die Kommune. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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