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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerwehr und Steuern | 13 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582904 | |||
Datum | 17.09.2009 08:52 MSG-Nr: [ 582904 ] | 5171 x gelesen | |||
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Geschrieben von Florian Besch Einer Essensbude, einer Bierstand, einer Weinstand? Möglich. Aber dann ist immer noch der Betreiber der Essensbude die Wehr A der Kommune X, der Bierstandbetreiber die Wehr B der Kommune X und der Weinstandbetreiber die Wehr C der Kommune X. Also letztendlich immer wieder die Kommune X (da die Feuerwehren numal auch nicht rechtsfähig sind). MkG Marc
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