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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerwehr und Steuern | 13 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582907 | |||
Datum | 17.09.2009 09:04 MSG-Nr: [ 582907 ] | 4967 x gelesen | |||
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Geschrieben von Julia Schmider Wie wäre es mit Feuerwehrverein A, Feuerwehrverein B, Feuerwehrverein C und nicht nur der Feuerwehrverein der Gemeinde X ? Das ginge natürlich . Aber mE nicht in dem Fall auf den es sich bezogen hat, da die das nicht als Verein sondern als Wehr direkt (wg. Sondervermögen) gemacht haben und das ist halt egal wie nur ein Veranstalter (=Gemeinde). MkG Marc
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