News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt für Einsätze | 12 Beiträge | ||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 582909 | ||
Datum | 17.09.2009 09:42 MSG-Nr: [ 582909 ] | 4757 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Breitenreicher Heute morgen las ich in der Zeitung, dass mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes in Baden-Württemberg künftig die Kosten von Einsätzen bei Verkehrsunfällen dem Verursacher bzw. dessen Versicherung angelastet werden sollen, anstatt der Komune. In sachsen ist das schon lange so, allerdings, bekommt der die Rechnung an dessen Fahrzeug gearbeitet wurde, bzw aus dessen Fahrzeug Betriebsmittel ausgetreten sind. Das ist wichtig, da der Feuerwehr nicht obliegt irgendwelche Schuldigkeiten festzulegen. Das ist logischerweise nur möglich wenn es nur einen Beteiligten gibt. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|