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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWer zahlt für Einsätze12 Beiträge
AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen582915
Datum17.09.2009 10:14      MSG-Nr: [ 582915 ]4415 x gelesen

Geschrieben von Patrick WeegenSollte ja aber für denjenigen kein Problem sein, wenn er nicht der verursacher ist, kann dieser ja, diese Kosten Sicherlich ebenfalls auf den Verursacher bzw. dessen Haftpflichversicherung abwälzen.

ist es auch nicht, nur eben mit Rennerei verbunden, aber die hat man in so einem Fall ja ohnehin.
Letztlich geht es nur darum, das die Feuerwehr keine Schuldigkeiten festlegt, sondern die Polizei, oder andere Ermittlungsbehörden.

Geschrieben von Patrick WeegenGab es da schon mal Beschwerde von Versicherungen, dass zuviel angerückt ist von der Feuerwehr?

Kann sein, Winkeladvocaten gibts ja überall, genau weis ich das aber nicht, da ich die Abrechnung nicht mache und selbst dahingehend noch keine Widersprüche zu bearbeiten hatte.



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 17.09.2009 09:34 Marc7 B.7, Mannheim
 17.09.2009 09:42 Olf 7R., Hilbersdorf
 17.09.2009 09:58 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 17.09.2009 10:14 Olf 7R., Hilbersdorf
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