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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Steuern | 13 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 582940 | ||
Datum | 17.09.2009 12:01 MSG-Nr: [ 582940 ] | 4749 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marc Dickey Hä? Kann mir das einer Erklären? Egal wie, Veranstalter bleibt doch letztenlich die Kommune. So sehe ich das auch. Eine "Vervielfachung" des Freibetrags für jede Abteilung halte ich auf Grund der Identität der Steuerpflichtigen (=Gemeindefeuerwehr = Gemeinde) für nicht zutreffend. Mal heute Abend den Kommentar befragen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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