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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | Amoklauf mit Molotow-Cocktails an Ansbacher Gymnasium | 55 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 583168 | |||
Datum | 18.09.2009 19:07 MSG-Nr: [ 583168 ] | 12969 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Geschrieben von Paul Hansen Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Nett, ist aber nur die Klausel, die dafür sorgt das besagtes Völkerrecht in Deutschland gültiges Recht ist. Ändert aber nichts an der Zielgruppenansprache der Urtexte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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