Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Ersatz für TLF 8/18 | 82 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 583827 |
Datum | 23.09.2009 21:20 MSG-Nr: [ 583827 ] | 35836 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Hallo,
Geschrieben von Jasper SchwingelDie Normen sind halt doch zu weich!
wenn man sich dran halten würde nicht unbedingt...
ABER: Wir haben im HBKG in §7 eigentlich einen eindeutigen Absatz:
Die Feuerwehren dürfen nur genormte Ausrüstung verwenden. Ausnahmen sind mit Zustimmung des für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständigen Ministeriums oder einer von ihm bestimmten Stelle zulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, im Interesse der technischen Weiterentwicklung oder wegen des besonderen Verwendungszwecks erforderlich sind.
Allerdings stört das auch niemanden wirklich...
Die landesbeschafften Fahrzeuge kommen da noch halbwegs hin, aber was dann Wehren beschaffen... 18t HLF, ebenso schwere TM etc...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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