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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Sicherheitsgurte | 39 Beiträge | ||
Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 583978 | ||
Datum | 25.09.2009 00:11 MSG-Nr: [ 583978 ] | 15508 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Ich wiederhole zum mehrfachen Mal meine Frage mit der Sinnhaftigkeit solcher Angaben, wenn weder Brandrauch (Säurehaltig), noch sonstige Verschmutzungen (Öle/Kraftstoffe) irgendwie zu interessieren scheinen.... Es handelt sich hier um PSA. Hier gilt die erhöhte Sorgpfaltspflicht bei der Prüfung. Säuren sind dabei nicht so gefährlich wie Öle und Lösungsmittel. Die Kunststoffe sind relativ beständig gegen Säuren , allerdings nicht gegen Lösungsmittel. Entdecke ich jetzt bei der Prüfung eine Anhaftung unbekannter Art die sich nicht durch lauwarmes Wasser entfernen läßt , ist dies ein Grund den Grut durchfallen zu lassen. Gruß Philip | ||||
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