Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 G.8, Kurort Berggießhübel / Sachsen | 584069 |
Datum | 25.09.2009 14:53 MSG-Nr: [ 584069 ] | 10250 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Hallo Sven,
Geschrieben von Sven Walbrecht..in der ersten Antwort zu diesem Thread hieß es, dass der Koffer für med. fachl. Personal zur Verfügung steht und darunter sehe ich den RA auf jeden fall.
Die stammt aber nicht von mir.
Von mir aus kann den Koffer nutzen, wer fachlich kompetent ist, und wenn er Altenpfleger oder Arzthelferin ist.
Aber schreib nun mal einen Dienstanweisung in DEUTSCHLAND für den Begleiter,
wie das praktisch umzusetzen ist :-p
Ich vermute mal den Hintergrund so zusammengefaßt,
das es ursprünglich nur für Ärzte ist:
Koffer enthält verschreibungspflichtige Substanzen->
darf grundsätzlich nur der Arzt/Zahnarzt verordnen->
Koffer nur für den Arzt.
Noch Fragen? ;-)
Michael
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