Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 584071 |
Datum | 25.09.2009 15:06 MSG-Nr: [ 584071 ] | 10200 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Sven Walbrechtdass der Koffer für med. fachl. Personal zur Verfügung steht
Nagelt euch jetzt nicht an meiner Aussage "medizinisches Fachpersonal" fest, dass habe ich scheinbar so geschrieben (war etwas im Stress). Ein Zugchef hat mir das so erklärt, dass der Koffer für Notärzte sei, wir aber nicht überprüfen müssen ob der tatsächliche Benutzer ein Notarzt ist. Somit wird hoffentlich kein Zugchef den Koffer (eigentlich ist es ja ein Rucksack, aber egal) unter Verschluss halten wenn ein RA kommt, der sich mit dem Inhalt auskennt. Medikamentengabe etc. ist denke ich wieder was anderes.
Geschrieben von Sven WalbrechtWerde mich aber bei der Bahn mal schlau machen.
Ich gucke auch mal ob ich irgendwo etwas geschriebenes finde.
Gruß Alex
Das ist meine persönliche Meinung!
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