Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge |
Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 584072 |
Datum | 25.09.2009 15:08 MSG-Nr: [ 584072 ] | 10314 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Geschrieben von Michael GröbeWas ist, wenn kein NEF frei ist oder kein NEF vom RTW nachgefordert wird, sofern nicht mitalarmiert?
....eins muß klar sein: alles was an Medikamente vom RA gegeben wird <---ist NA Pflichtig ---> vorallem im Zug als "reisender".
Die LST hat aber genügend Zeit, einen NA zu besorgen, vorallem wenn ne bewußtlose Person gemeldet wird. Sonst sehe ich nicht, warum ich dann unbedingt nen Zugang legen soll und ne Infusion geben muß. Also sehe ich das mit der Unterschrift nicht so als Problem.
Vielleicht wird es ja so gemacht :-))))))
Grüße, Sven
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