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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | EH im Bahnverkehr | 43 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 584075 | ||
| Datum | 25.09.2009 15:20 MSG-Nr: [ 584075 ] | 10435 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Gröbe Auch die Bahn braucht eine schriftliche und gesetzeskonforme Regelung für den Umgang und die Abgabe von Arneimitteln. Dann wäre eher die Frage, ob die Bahn überhaupt diese Dinge mitführen und an irgendwelche, fragliche legitimierten Personen ausgeben darf. Wenn man sich an ein paar Ampullen so aufhängt, dann wäre es wohl sinnvoller, auf diese Medikamente zu verzichten und eine "gute, alte" Basis-Ausstattung mitzuführen. Gerne noch einen AED. Dann sind doch alle glücklich und ich wette, dass 99,9% der Notfälle damit ausreichend versorgt sind, bis der RD übernehmen kann. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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