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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bescheinigung für Arbeitgeber | 5 Beiträge | ||
Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 584251 | ||
Datum | 26.09.2009 18:37 MSG-Nr: [ 584251 ] | 3629 x gelesen | ||
Moin Moin, bei uns steht dann u.a. auch noch: Für die Zeit des Einsatzes ist er ( oder sie ) gemäß des Nds. Brandschutzgesetzes vom Arbeitgeber freizustellen. Diese Freistellung beinhaltet lt. gesetz auch die Zeit, die der Kamerad benötigt, um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Gemäß dem Nds. Brandschutzgesetz ist der Arbeitslohn für die Zeit des Einsates weiterzuzahlen. Gruß Henry Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! | ||||
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