alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Niedersachsen
Niedersachsen
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBescheinigung für Arbeitgeber5 Beiträge
AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen584251
Datum26.09.2009 18:37      MSG-Nr: [ 584251 ]3629 x gelesen

Moin Moin,

bei uns steht dann u.a. auch noch:

Für die Zeit des Einsatzes ist er ( oder sie ) gemäß des Nds.
Brandschutzgesetzes vom Arbeitgeber freizustellen.
Diese Freistellung beinhaltet lt. gesetz auch die Zeit,
die der Kamerad benötigt, um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.

Gemäß dem Nds. Brandschutzgesetz ist der Arbeitslohn für die Zeit des Einsates
weiterzuzahlen.



Gruß
Henry


Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung
und nicht die anderer !

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 26.09.2009 13:42 ., Süplingen
 26.09.2009 13:48 Eric7 M.7, Reinheim
 26.09.2009 18:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 26.09.2009 18:37 ., Obernkirchen
 26.09.2009 20:50 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz

2.918


Bescheinigung für Arbeitgeber - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt