Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unterhalt von Feuerwehrfahrzeugen | 30 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 584445 |
Datum | 28.09.2009 06:00 MSG-Nr: [ 584445 ] | 7222 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
Geschrieben von Florian Henning
In unserer Wehr will die Gemeinde ein TSF verkaufen da eine Neubeschaffung ansteht, aber wir würden das TSF gerne als zweit Fahrzeug behalten
Habt Ihr ein Brandschutzgutachten? Wenn ja was steht da drin?
Darüber hinaus kann es eine Auflage sein das für das neue Fahrzeug ein altes Ausser Dienst gestellt werden muss um Zuschüsse zu bekommen.
Geschrieben von Florian Henningjetzt hat die Gemeinde gesagt die Feuerwehr soll das Auto verkaufen also der Kommandant soll sich drum kümmern.
Klingt komisch. Soll der Kommandat sich schlau machen wo man die Karre verscheuern kann oder soll er den Verkauf abschliessen?
Geschrieben von Florian Henning
Meine Frage ist deshalb ist die Gemeinde noch verpflichtet das alles zu zahlen wenn wir das Auto kaufen oder muss das dann alles der Feuerwehrverein zahlen?
Die Gemeinde ist verpflichtet einen funktionierenden Brandschutz zu erhalten. Neues Auto gekauft, alles ist gut, Ende der Verpflichtung.
Jetzt könnte man sich überlegen ob die Gemeinde aus dem Erlös des TSF nicht besser einen MTW oder PKW kauft, vielleicht auch im Tausch mit dem Fuhrpark.
Grüße, BeschFl
für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..
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Ich bin ein Freund der klaren Worte
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