Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Abmahnanwälte und 'Star of Life' | 26 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 584477 |
Datum | 28.09.2009 11:36 MSG-Nr: [ 584477 ] | 9419 x gelesen |
Infos: | 28.09.09 Aufsatz Star of Life LFV NRW 28.09.09 Vorlage Star of Life 28.09.2009 LFV NRW
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Deutsches Rotes Kreuz
Deutsches Rotes Kreuz
Geschrieben von Lutz Richterder Star of Life ist schon lange für diesen Verein geschützt, da hat sich schon das DRK in die Nesseln gesetzt.
Ich glaube nicht, dass das DRK andersrum wesentlich freundlicher wäre.
Geschrieben von Lutz RichterIch frage mich nur wie überhaupt jemand auf die Idee kommen konnte, daß so ein Symbol für einen einzelnen Verein geschützt werden kann. Das wäre ja fast so als ob ich mir das Wort "Feuerwehr" schützen lassen würde und jeder der Feuerwehr dranstehen hat muss an mich 4000€ im Jahr zahlen.
Naja, dass die NPD noch ein ehemaliges Fahrzeug mit der Aufschrift "FEUERWEHR" für ihre Zwecke nimmt, fand mir hier auch nicht so witzig. Da hätte der ein oder andere ein Markenrecht als Abmahngrund sicherlich begrüßt.
Geschrieben von Lutz RichterDer Verein macht übrigens fast nur wegen dieser Abmahngeschichten von sich reden. Ob die noch ernsthaft einen anderen Vereinszweck erfüllen oder ob der Sinn des Vereins ausschließlich darin besteht die Verwendung internationaler Symbole an eine ordendliche Mitgliedschaft in eben diesem Verein zu binden (4000 € jährlich) weis ich nicht.
Der Verein erfüllt seinen Vereinszweck gemäß Satzung, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. Und sei es dadurch eine eingetragene Marke zu schützen. Ob die Verwendung eines internationalen Zeichens jedem 4.000 EUR wert ist, bleibt ja jedem privaten Anbieter von Rettungsdienstleistungen selbst überlassen. Obnämlich der "Star of Life" in der Bevölkerung bakannt ist, wage ich zu bezweifeln. Da würde ich eher ´nen Euro mehr für für eine auffällige Beklebung mit dem Wort "RETTUNGSDIENST" ausgeben.
Geschrieben von Lutz RichterAber mal sorum die Frage, kann dem Verein das Markenrecht auch wieder aberkannt werden ?
Solang der Rechteinhaber seinen Zahlungsverpflichtung nachkommt, wohl eher nicht. Denn auch wenn es ein internationales Zeichen ist, ist es kein international geschütztes Zeichen.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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