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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abmahnanwälte und 'Star of Life' | 26 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 584543 | ||
Datum | 28.09.2009 16:41 MSG-Nr: [ 584543 ] | 8768 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von irgendhemand "Beim Einkauf von Ausrüstungsmaterial ist darauf zu achten, dass Gegenstände mit einem „Star of Life“ nicht in den Einsatz gehen können, wenn das Unternehmen dem BKS nicht angehört." Das bezweifle ich. Wenn jemand z.B. eine Tasche mit diesem Emblem benützt kann er keine rechtlichen Probleme bekommen. Das Markenrecht greift nur wenn Gegenstände mit diesem Emblem gehandelt werden. Und da steht dann der Verkäufer ev. im Fokus des Rechteinhabers. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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