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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abmahnanwälte und 'Star of Life' | 26 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 584544 | ||
Datum | 28.09.2009 16:44 MSG-Nr: [ 584544 ] | 8773 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Jürgen M@yer Das Markenrecht greift nur wenn Gegenstände mit diesem Emblem gehandelt werden. Und da steht dann der Verkäufer ev. im Fokus des Rechteinhabers. Das bedeutet also, wenn ich diese Gegenstände in Amerika via eBay erwerbe, kann ich diese hier in Deutschland legal verwenden. Na wenn das kein Grund zur Freude ist. :-) Schon verzwickt so ein "Markenrecht". Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | ||||
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