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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abmahnanwälte und 'Star of Life' | 26 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 584545 | ||
Datum | 28.09.2009 16:47 MSG-Nr: [ 584545 ] | 8800 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Das bedeutet also, wenn ich diese Gegenstände in Amerika via eBay erwerbe, kann ich diese hier in Deutschland legal verwenden. Na wenn das kein Grund zur Freude ist. :-) hm - schwierige Frage. Da tendiere ich eher zur Vorsicht. Wenn man in Ausland was kauft und dann nach Deutschland einführt tritt man, auch als Verbraucher, an die Stelle des Importeurs. Warum zieht dann der Zoll die gefälschte "Markenuhren" bei der Einreise auch bei Privatleuten aus dem Verkehr? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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