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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Abmahnanwälte und 'Star of Life' | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 584549 | |||
Datum | 28.09.2009 17:36 MSG-Nr: [ 584549 ] | 8709 x gelesen | |||
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Geschrieben von Jakob Theobald Das bedeutet also, wenn ich diese Gegenstände in Amerika via eBay erwerbe, kann ich diese hier in Deutschland legal verwenden. Sofern du es durch den Zoll bekommst. Mal ein Beispiel aus der Realität: Unternehmen A (USA) und Unternehmen B (D) sind in relativ unterschiedlichen Geschäftszweigen unterwegs. Beide nutzen das gleiche Tier als Bestandteil ihrer Firma. Die Logos der beiden Unternehmen sind aufgrund der Einbindung des Tieres ähnlich, jedoch nicht gleich. A liefert Ware nach Deutschland (eine der ersten Lieferungen auf diesen Markt). Der Zoll vernichtet die Ware, stellt A eine Rechnung und B mahnt A auch noch ab. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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