Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Abmahnanwälte und 'Star of Life' | 26 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 584551 |
Datum | 28.09.2009 18:02 MSG-Nr: [ 584551 ] | 8667 x gelesen |
Infos: | 28.09.09 Aufsatz Star of Life LFV NRW 28.09.09 Vorlage Star of Life 28.09.2009 LFV NRW
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Hallo!
Das ist eher komplziert als so einfach wie es sich anhört.
Dann wäre ja über das deutsche Markenrecht ganz legal eine Einfuhrbeschränkung durch die Hintertür eingeführt die es gem Außenwirtschaftsgesetz bzw. diverser Internationaler Abkommen eigentlich so nicht geben dürfte.
Im Umkehrschluss könnte dann der amerikanische Rechteinhaber dem deutschen Rechteinhaber auch einen Verkauf seiner Artikel in den USA verbieten.
Wie gesagt, wir reden hier nicht von Fälschungen!
Evtl. weiß ja einer unserer Forumsjuristen mehr.
Jetzt mal unabhängig vom Thema hier, es ist ja auch dann mal gut zu wissen, ob ich bestimmte Markennamen dann bei der Ausbildung bzw. beim erstellen von Ausbildungsunterlagen verwenden darf, wenn ich dann diese Unterlagen evtl. auch Online stellen will.
Gruß vom Berg
Jakob
Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...
Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.
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