Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Abmahnanwälte und 'Star of Life' | 26 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 584605 |
Datum | 28.09.2009 23:15 MSG-Nr: [ 584605 ] | 8458 x gelesen |
Infos: | 28.09.09 Aufsatz Star of Life LFV NRW 28.09.09 Vorlage Star of Life 28.09.2009 LFV NRW
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Und was ist, wenn ich den "SOL" rein privat auf meiner Notfalltasche z.B. angebracht habe? Das Markengesetz regelt ja nur im "geschäftlichen Verkehr". Von daher ist sicher nicht alles, was auf Fotos im I-Net zu sehen ist, "abmahnfähig". Oder? Je nach Lage würde ich es mal schön darauf ankommen lassen, ob der BKS wirklich ein Verfahren einleitet und evtl dann vor Gericht eine Niederlage einsteckt. Wer gleich beim ersten Anwaltschreiben zahlt, hat ja gleich verloren und kommt aus der Mühle nicht mehr raus. Oft kommt dann auch noch das Gericht und fordert Gebühren, die auch nicht wenig sind. Man hat ja schon den Streitwert i.H.v. 50.000€ akzeptiert...
Ulrich Wolf
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