Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | 'Feuerwehr' fährt Werbung für NPD | 39 Beiträge |
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 584692 |
Datum | 29.09.2009 13:17 MSG-Nr: [ 584692 ] | 11099 x gelesen |
Moin,
Geschrieben von Marc DickeyWobei dann wieder letztenlich die Frage bleibt wer in dem Fall zum berechtigten Benutzerkreis gehört und wer nicht. Es dürfte schwer sein dies klar zu beantworten und zu reglementieren.
Einige Rettungsdienstgesetze der Länder schützen doch auch Begriffe des Rettungsdienstes.
z.b. NRettDG:
§ 12 Schutz von Bezeichnungen
(1) Die Bezeichnung "Rettungsdienst", "Rettungsleitstelle", "Rettungswache", "Rettungswagen", "Rettungshubschrauber", "Notarztwagen" oder "Notarzteinsatzfahrzeug" dürfen im Zusammenhang mit dem Krankentransport nur für Rettungsmittel und andere Einrichtungen benutzt werden, die der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Träger des Rettungsdienstes und ihre Beauftragten dienen. Die zuständige Behörde kann Ausnahme zulassen.
(2) Soweit nach Absatz 1 der Gebrauch der dort genannten Bezeichnungen untersagt ist, gilt dies auch für zum Verwechseln ähnliche Bezeichnungen.
Gruß,
Julian
Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre.
"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein
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| 25.09.2009 22:44 |
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