Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | 'Feuerwehr' fährt Werbung für NPD | 39 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 584788 |
Datum | 29.09.2009 18:56 MSG-Nr: [ 584788 ] | 10807 x gelesen |
Mahlzeit,
Geschrieben von Julian HolsingEinige Rettungsdienstgesetze der Länder schützen doch auch Begriffe des Rettungsdienstes.
Aber auch nur im Bereich ihrer Zuständigkeit!
Geschrieben von Julian HolsingDie Bezeichnung "Rettungsdienst", "Rettungsleitstelle", "Rettungswache", "Rettungswagen", "Rettungshubschrauber", "Notarztwagen" oder "Notarzteinsatzfahrzeug" dürfen im Zusammenhang mit dem Krankentransport nur für Rettungsmittel und andere Einrichtungen benutzt werden, die der Durchführung des Rettungsdienstes durch die Träger des Rettungsdienstes und ihre Beauftragten dienen. Die zuständige Behörde kann Ausnahme zulassen.
Damit dürfte eine religöse Gruppierung ihr Werbemobil für die "Jesus rettet"-Kampagne problemlos als "Rettungswagen" bezeichnen...
Nützt also im hier diskutierten Kontext wenig.
Gruß,
Henning
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| 25.09.2009 22:44 |
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