News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschleunigung öffentlicher Aufträge | 10 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 585020 | ||
Datum | 01.10.2009 08:07 MSG-Nr: [ 585020 ] | 3454 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Rebholz Beschaffungs eines ELW1, getrennt Fahrgestell und Ausbau, Ausschreibung erfolgt, Zuschlag Fahrgestell + Kauf von dessen, Zuschlag für einen Anbieter für den Ausbau, Insolvenz des Ausbauers. Hat der Ausbau bereits begonnen? Steht das Fahrzeug ggf. sogar in der Konkursmasse? => Dann müsst Ihr das Eigentum daran nachweisen (Brief) und dringendst einen Anwalt einschalten, der mit dem Insolvenzverwalter spricht, falls die das Fzg nicht aus der Konkursmasse (wozu es nicht gehört!) hergeben wollen. Geschrieben von Markus Rebholz 1. Wenn ich aus dem Vertrag draussen bin muss ich dann unterlegene Anbieter informieren ob diese nicht doch noch wollen? Du kannst m.E. 3. wählen - aber ich würde dazu einfach einen kurzen Aufruf (Angebotsabfrage) auf Basis der alten Ausschreibung nur für den Ausbau wählen. Den sollten alle erhalten, die auch bei der öffentlichen Ausschreibung geboten haben - es gehen aber auch weitere. Anschließend ist das eine freihändige Vergabe und muss entsprechend Eurer kommunalen Regeln behandelt werden (ggf. Ausschuß, evtl. sogar Rat). Geschrieben von Markus Rebholz Und ja ich habe die Suche schon benutzt aber nichts gefunden ... In der FAQ hab ich nur was Allgemeines zu Auschreibungen gefunden. Bei mir im Büro liegt ein Kommentar zur VOL: http://www.amazon.de/Verdingungsordnung-f%C3%BCr-Leistungen-VOL-Kommentar/dp/3898174832 Der hat m.E. weit über 1000 Seiten... was davon soll in die wie erweiterte FAQ?... (Üblicherweise beantworten solche Anfragen übrigens nur Vergabejuristen, kannst ja mal nach deren Stundensätzen bzw. sonstigen Honorarideen fragen...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|