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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | EPS-Kunststoff an Fassaden - Brandausbreitung | 17 Beiträge | ||
Autor | Torb8en 8B., Bünde / NRW | 585238 | ||
Datum | 02.10.2009 20:55 MSG-Nr: [ 585238 ] | 5331 x gelesen | ||
Geschrieben von Carsten Praxl Ab der Hochhausgenze > 20 m nur noch Steinwolle oder Mineraldämmplatten Die Metergrenze ist je nach BauO unterschiedlich. Bei uns sind es ab 22 m- Gemäß des § 2 BauO Absatz 3. Geschrieben von BauO NRW § 2. 3. Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7m und nicht mehr als 22m über der Geländeoberfläche liegt.Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22m über der Geländeoberfläche liegt. Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. | ||||
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