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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Absicherung Einsatzstelle bei VKU | 26 Beiträge | ||
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 585297 | ||
Datum | 03.10.2009 21:43 MSG-Nr: [ 585297 ] | 5437 x gelesen | ||
Der Einsatzleiter ist für eine sichere Einsatzstelle verantwortlich, Maßnahmen sollten mit der Polizei abgesprochen werden. In jedem Fall ist aber ja eine ausreichende Sicherung aufzubauen. Wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn ich die Einsatzstelle in einem Bereich einseittig sperre (z.B. 100m) inkl. Abweisung, ect. aber ohne wechselseitige Verkehrsregelung durch Polizei und es passiert ein Unfall im freien Bereich, z.B. im schlimmsten Fall Frontalcrash... Was erwartet den Einsatzleiter? Gruß Sven | ||||
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