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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Misstrauensantrag gegenüber Gesamtkommandanten | 25 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585450 | ||
Datum | 05.10.2009 09:38 MSG-Nr: [ 585450 ] | 9937 x gelesen | ||
Geschrieben von Drescher Bernd In einer Gemeinde mit 5 Ortsteilen gab es in den letzten Monaten etliche Veränderungen der internen Strukturen Auf welcher Grundlage? Gutachten? Geschrieben von Drescher Bernd Da diese Situation für die beiden vernachlässigten Abteilungen absolut untragbar ist....und die nächste Wahl des Gesamtkommandanten noch in zu weiter Ferne liegt, denkt man darüber nach bei der nächsten Jahreshauptversammlung einen Misstrauensantrag zu stellen. Auch wenn der Misstrauensantrag ggf so nicht möglich ist stellt euch bitte folgende Frage: Wer soll es machen wenn es gelingt? Kann diejenige Person auch bestehen wenn es schief geht? Was wenn jemand anderes gewählt wird? Vielleicht ein "härterer Hund"? Was macht ihr wenn es schief geht? Gibt es keine - vielleicht nachhaltigeren - Mittel als der "Misstrauensantrag"? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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