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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Umbau LO | 76 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 585554 | ||
Datum | 06.10.2009 11:36 MSG-Nr: [ 585554 ] | 46818 x gelesen | ||
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Es gibt eine Baumusterzulassung bezogen auf den alten LO, die erlaubte den Personentransport auf der Pritsche. Vermutlich ist diese uralte Baumusterzulassung nicht erloschen und hat noich Bestandsschutz. Wegen des Uraltbaujahres hat er auch keine Gurte auf allen Plätzen (wenn er denn überhaupt welche hat) TüV&Co besagt nur das Bremsleistungen etc. o.k. sind und Anbauteile nicht gefährlich sind. Es wird regelmäßig vergessen, dass auch Arbeitsschutzbrstimmungen einzuhalten sind - das hat mit dem TÜV nichts zu tun. Bei Arbeitsschutz gilt aber als Maßstab, den anerkannten Stand der Technik zu berücksichtigen. Und genau das ist hier nicht der Fall! (ist genauso wenn jemand an einer alten Arbeitsmaschine mit offenliegenden Getriebezahnräder arbeitet und sich dabei verletzt. Ist zum zeitpunkt des Unfalls nicht mehr Stand der Technik, Chef hat nichts getan um diese Mashcine in einen sicheren Zustand nach dem Stand der Technik zu versetzen - und schon schlägt die Haftungsfrage zu. Reingefallen) ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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