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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 585634 | ||
Datum | 06.10.2009 22:48 MSG-Nr: [ 585634 ] | 47907 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Aber hier wird die nicht Ausbildung auch noch als Erfolg gefeiert............... der nächste Schritt ist dann die Forderung nach Abschaffung der G26.3 und des AGT-Lehrganges... Kann ja auch jeder bzw. gab es ja früher auch net... Ach, ich vergaß, über die G26.3 hat man sich ja schon beschwert... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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