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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Verhalten bei Munitionsbränden | 20 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 586019 | ||
Datum | 08.10.2009 22:52 MSG-Nr: [ 586019 ] | 6303 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Horcher Also Pistolen/Revoler und Gewährmunition fählt in die Klasse 1.1. Also die Munition die ich in Kurz- und Langwaffen verwende fällt unter 1.4. Sie ist nicht massenexplosionsfähig. Die Freimenge für den ungekennzeichneten Transport im PKW liegt bei 50kg, das können zig Tauschend Schuss sein. Pulver (Schwarzpulver oder NC Pulver) fällt unter 1.1, ist also massenexplosionsfähig. Hier liegt die Freigrenze bei 3 kg für den ungekennzeichneten Transport. Infos: FWR - Munitionstransport Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | ||||
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