Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | PTZ 10 NRW / Einsatz von KTW-4 (in NRW) | 8 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 586111 |
Datum | 09.10.2009 14:32 MSG-Nr: [ 586111 ] | 3460 x gelesen |
PTZ oder richtiger PTZ 10
Der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) ist so aufzustellen,
dass das eingeplante Personal und die vorgesehenen Fahrzeuge und Rettungsmittel
nicht aus dem Potential des Regelrettungsdiensts gestellt werden.
Dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen
Transportkapazitäten für 10 Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien
bereit zu stellen:
• 4 Rettungswagen (RTW),
• 4 Krankentransportwagen (KTW) und
• 1 Führungsfahrzeug
sowie zwei Notärzten (entweder auf RTW oder NEF)
Geschrieben von Nadeem SyedIch habe jetzt schon mehrfach die Aussage gehört, das man sowieso nicht mehr als ein Patient liegend (ggf. noch einen sitzend) transportieren will. (Meiner Meinung nach auch völlig OK!)
Alle die das so versuchen schlage ich vor, einmal eine Planübung (Emergotrain) mit >100 Patienten zu machen. Spätestens danach belegen die die KTW2 oder KTW4 auch mit 2 liegenden Patienten.
Die PTZ 10 funktionieren aber eben auch mit KTW-B die nicht zwei Tragen haben.
Gruß
Ingo
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