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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Räumungsübung | 4 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Nottuln / NRW | 586423 | ||
Datum | 12.10.2009 07:30 MSG-Nr: [ 586423 ] | 2400 x gelesen | ||
Hallo Florian, der Arbeitgeber ist für die Festlegung solcher Dinge selber zuständig und verantwortlich. Es muss gem. §5 ArbSchG eine Gefährdungsanalyse der Arbeitsplätze durchführen und die daraus resultierenden Maßnahmen festlegen und umsetzen. Beispiel chem. Industrie: Warum soll in einem Bürogebäude eine Räumung genau so oft geübt werden wie in einem Labor- oder Produktionsgebäude mit einem wesentlich höheren Gefährdungspotenzial? Viele Grüße, Frank | ||||
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