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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzeslage bei Einleitung von Schadstoffen bei Brandbekämpfung | 5 Beiträge | ||
Autor | Mari8ka 8R., Heidenau / Sachsen | 586939 | ||
Datum | 14.10.2009 08:22 MSG-Nr: [ 586939 ] | 3238 x gelesen | ||
Es gibt kein direktes Problem. Es ist eher ein persönliches Allgemeininteresse. Es geht mir einfach um die genaue Gesetzeslage zur Ableitung von Schadstoffen und ob es etwas über die LöRüRiL hinaus gibt, die das Entsorgen von Löschschaum oder kontaminiertem Wasser regelt. Die LöRüRil ist ja doch nur eine Richtlinie und kein Gesetz. Vielen Dank für den Link. | ||||
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